KFZ Versicherungsvergleich

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist wohl die Kfz-Versicherung. Hier unterscheidet man zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung wird wiederum in zwei Bereiche untergliedert, die Teilkasko und die Vollkasko. Erstere ist vor allem für die gebrauchten Autos sinnvoll, letztere eignet sich vorrangig für Neuwagen, deren Wert noch recht hoch ist. Wichtig ist dabei vor allen Dingen, dass man nicht vergisst, die Vollkasko zu kündigen, wenn das Auto langsam in die Jahre kommt. Denn ab einem gewissen Alter lohnt sich der oft hohe Beitrag für diese Versicherung nicht mehr. Lässt man sie dennoch weiter laufen, zahlt man einen hohen Beitrag, erhält aber oft nur einen geringen Zeitwert im Schadensfall. Die Teilkasko, die vor Unwetterschäden und Unfällen mit Haarwild schützt, reicht dann vollkommen aus.

Bei der Kaskoversicherung sollte man generell einen gewissen Selbstbehalt vereinbaren. Durch diesen lässt sich die Prämie für die Versicherung merklich senken, sodass hier erhebliche Einsparungen erfolgen können. Allerdings darf der Selbstbehalt auch nicht zu hoch gewählt werden, da man diesen Betrag im Schadensfall auch aus eigener Tasche zahlen muss. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Wichtig dabei ist jedoch zu wissen, dass man diese nicht immer zahlen muss. Weist die Scheibe zum Beispiel einen Steinschlag auf, so kann man diesen auch völlig kostenfrei beseitigen lassen. Dann zahlt auch schon die Teilkasko die kompletten Kosten. Wurde allerdings der Steinschlag nicht repariert, sondern die Scheibe ist aufgrund dessen zu Bruch gegangen, so muss man wiederum die Selbstbeteiligung zahlen.

Die Haftpflichtversicherung fürs Auto ist dagegen eine Pflichtversicherung. Wer ohne diese ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, macht sich sogar strafbar. Ein Fahrzeug erhält auch ohne die so genannte Doppelkarte keine Zulassung. Das heißt, diese muss vorgelegt werden, damit das Auto überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.

Viele Menschen sind deshalb der Meinung, es wäre ausreichend, die Versicherung abzuschließen, wenn das Auto zugelassen werden muss. Nachdem die Zulassung erledigt ist, wird die Prämie einfach nicht mehr bezahlt, weil ja keiner mehr die Versicherung prüfen könne. Doch dies ist ein fataler Irrglaube. Denn die Versicherer sind verpflichtet, das Ordnungsamt zu informieren, wenn der Versicherungsschutz ungültig wird. Dann kann dieses wiederum die TÜV-Plakette vom Auto entfernen, sodass es offiziell ersichtlich ist, dass dieses Auto nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Insofern sollte man also die Haftpflichtversicherung fürs Auto immer besonders wichtig nehmen. Diese bzw. deren Bezahlung schleifen zu lassen, kann schnell das Aus für die eigene Mobilität bedeuten.
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