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Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen
Wie jeder weiß, baut der Staat heute sämtliche Mittel ab, um seine Bürger zu unterstützen – sei es bei der Rente oder auch bei der Berufsunfähigkeit. Der Bürger wird also mehr oder minder dazu gezwungen für diese Fälle privat vorzusorgen.
Seit den Änderungen im Bereich der Berufsunfähigkeit erhalten nur noch Personen die Leistungen nach der alten Regelung, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Alle anderen erhalten nur dann eine volle Rentenzahlung, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält nur eine anteilige Erwerbsminderungsrente und wer länger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, geht völlig leer aus. Wichtig zu wissen ist dabei, dass es keine Rolle spielt, ob man im bisherigen Beruf noch arbeiten kann. Auch wenn der Kraftfahrer nur noch als Verkäufer arbeiten kann, erhält er keine Leistungen. Egal, ob er überhaupt die Chance hat, einen neuen Job zu finden oder nicht.
Deshalb stellt die Berufsunfähigkeits-Versicherung heute eine der wichtigsten privaten Absicherungen für den Ernstfall dar. Denn nur mit ihr können die finanziellen Einbußen ausgeglichen werden, die durch eine Berufsunfähigkeit entstehen.
Je früher man diese Versicherung abschließt, desto geringer sind auch die Beiträge. Diese hängen zu einem großen Teil nämlich auch vom Alter beim Versicherungsabschluss ab. Daneben spielt aber auch der ausgeübte Beruf eine wichtige Rolle für die Beitragsberechnung. So werden Personen, die im Büro arbeiten deutlich geringere Beiträge zahlen müssen, als die Personen, die auf dem Bau tätig sind. Außerdem richtet sich die Höhe der Beiträge nach der vereinbarten Rentenhöhe im Falle der Berufsunfähigkeit. Wer also beim Beitrag sparen will, vereinbart eine geringe monatliche Rentenzahlung, was jedoch nicht wirklich sinnvoll ist. Die Rentenzahlung sollte mindestens zwei Drittel des Nettoeinkommens betragen, eher aber mehr. Denn man muss auch die Kosten für private Altersvorsorge und anderweitige Versicherungen von eben dieser Rente zahlen können.
Wichtig ist es auch, darauf zu achten, dass im Vertrag keine abstrakte Verweisung vereinbart wird. Denn in diesen Fällen könnte auch die Berufsunfähigkeits-Versicherung darauf bestehen, dass man in einem anderen Beruf als dem bisherigen tätig wird, unabhängig davon, ob man hier einen Job finden kann und wie die finanziellen Verluste durch einen geringeren Verdienst wären. Da diese abstrakte Verweisung jedoch nur noch selten gebräuchlich ist, kann man davon ausgehen, dass man die Leistungen erhält, sobald man im bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeit muss dabei jedoch von längerer Dauer sein und nicht nur vorübergehend. Dies wird durch ein ärztliches Attest bestätigt.
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